Recht auf Vergessenwerden
– Jetzt unterstützt Rivva auch das Recht auf Vergessenwerden, anfangs nur für Twitter- und Facebook-Inhalte, später ebenfalls für Blogs und Nachrichtenseiten.
Ob die EuGH-Entscheidung aus dem letzten Jahr bei Diensten wie Rivva buchstäblich zur Anwendung käme, ist bislang eigentlich offen. Rivva legt die Vorgaben daher wie folgt aus:
Nutzer, die ihre Inhalte löschen, wünschen in aller Regel auch keine weitere Veröffentlichung an anderer Stelle.
Zuvor hatte ich fünf Löschanfragen erhalten und im Anschluss zwei Verlinkungen (Verletzung der Persönlichkeit) sowie drei einzelne Tweets (gelöschte Beiträge) aus dem Archiv genommen.
Vor einigen Wochen nun hat das große Löschen begonnen und seitdem sind etwa 625.000* Tweets verschwunden. (* Es sollen hier nur Tweets zählen, die Rivva andernfalls gern in seiner Archivfunktion bewahrt hätte. Darüber hinaus vergisst der Bot jede Nacht ohnehin unzählige vergangene Tweets.)
Entfernte Inhalte und betreffende Gründe | ||||
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Ursprungsjahr | Tweet gelöscht | Tweet geschützt | Account gelöscht | Account gesperrt |
2009 | 5.185 | 1.587 | 1.276 | 256 |
2010 | 8.528 | 3.165 | 2.796 | 492 |
2011 | 24.392 | 13.248 | 15.968 | 1.070 |
2012 | 66.005 | 31.163 | 45.293 | 3.292 |
2013 | 78.132 | 29.916 | 51.270 | 1.954 |
2014 | 81.869 | 30.328 | 77.909 | 1.660 |
2015 | 26.986 | 11.293 | 10.578 | 62 |
Daten: daten.rivva.de/v1.0/transparenz/rivva-recht-auf-vergessen-twitter.csv
Im Allgemeinen gilt die Löschregel, dass neuere Inhalte praktisch sofort aus der Datenbank fliegen, ältere mit linear wachsender Verzögerung.
Eine neue Seite zur Transparenz soll relevante wie aktuelle Informationen zur Sache bündeln.
Ich möchte dort langfristig eigentlich gerne mittels statistischer Methoden aufzeigen, wie sich Gesetze, Richtlinien und eigene Weltanschauung auf dieses Projekt gesammelt auswirken.