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Rivva und das Leistungsschutzrecht (2)

Am 1.8. tritt nun das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft. In diesem Eintrag möchte ich beantworten, welche Konsequenzen Rivva aus dem Gesetz zieht.

No Snippet

Teil (1) kündigte schon an, weshalb die Anrisstexte leider weichen müssen. Rivva lässt die Snippets deshalb jetzt jeden Tag ein bisschen mehr verblassen, bis sie am Ersten schließlich gar nicht mehr lesbar sind.

Opt-in

Eine Reihe von Verlagen hat inzwischen in eigener Sache erklärt, dass sie das LSR nicht nutzen werden – dass die Verlinkung ihrer Publikationen unter Übernahme kurzer Textausschnitte weiter willkommen ist, keine vorherige Genehmigung benötigt oder gar in Rechnung gestellt wird.

Einige große Namen fehlen jedoch und werden auf rivva.de in Zukunft schwer vermisst.

Circa 650 Lokalzeitungen, Magazine und ihre Blogs werden angesichts der aktuellen Rechtsunsicherheit nicht mehr in der Aggregation auftauchen.

Es ist traurig. Der bürokratische Aufwand, um alle interessanten Quellen einzeln um Erlaubnis zu fragen, sprengt ein Ein-Personen-Projekt. Was fehlt, ist ein maschinenlesbarer Standard.

Sunsetting

Rivva Search und Social ereilt das Unvermeidliche.

 

Danke an alle, die gekämpft haben.

 

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