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Recht auf Vergessenwerden

Jetzt unterstützt Rivva auch das Recht auf Vergessenwerden, anfangs nur für Twitter- und Facebook-Inhalte, später ebenfalls für Blogs und Nachrichtenseiten.

Ob die EuGH-Entscheidung aus dem letzten Jahr bei Diensten wie Rivva buchstäblich zur Anwendung käme, ist bislang eigentlich offen. Rivva legt die Vorgaben daher wie folgt aus:

Nutzer, die ihre Inhalte löschen, wünschen in aller Regel auch keine weitere Veröffentlichung an anderer Stelle.

Zuvor hatte ich fünf Löschanfragen erhalten und im Anschluss zwei Verlinkungen (Verletzung der Persönlichkeit) sowie drei einzelne Tweets (gelöschte Beiträge) aus dem Archiv genommen.

Vor einigen Wochen nun hat das große Löschen begonnen und seitdem sind etwa 625.000* Tweets verschwunden. (* Es sollen hier nur Tweets zählen, die Rivva andernfalls gern in seiner Archivfunktion bewahrt hätte. Darüber hinaus vergisst der Bot jede Nacht ohnehin unzählige vergangene Tweets.)

Säulendiagramm: Entfernte Inhalte und betreffende Gründe

Entfernte Inhalte und betreffende Gründe
Ursprungsjahr Tweet gelöscht Tweet geschützt Account gelöscht Account gesperrt
2009 5.185 1.587 1.276 256
2010 8.528 3.165 2.796 492
2011 24.392 13.248 15.968 1.070
2012 66.005 31.163 45.293 3.292
2013 78.132 29.916 51.270 1.954
2014 81.869 30.328 77.909 1.660
2015 26.986 11.293 10.578 62

Daten: daten.rivva.de/v1.0/transparenz/rivva-recht-auf-vergessen-twitter.csv

Im Allgemeinen gilt die Löschregel, dass neuere Inhalte praktisch sofort aus der Datenbank fliegen, ältere mit linear wachsender Verzögerung.

Eine neue Seite zur Transparenz soll relevante wie aktuelle Informationen zur Sache bündeln.

Ich möchte dort langfristig eigentlich gerne mittels statistischer Methoden aufzeigen, wie sich Gesetze, Richtlinien und eigene Weltanschauung auf dieses Projekt gesammelt auswirken.

 

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